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Wir sind eine Bürgerinitiative von Anwohner*innen und Mitarbeiter*innen von Firmen und Institutionen aus der Siemensstadt mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen in unserem Stadtteil. Wir bündeln die Forderungen der Anwohner*innen und bringen sie bei den jeweiligen Verantwortlichen vor.



 

aktuelle Informationen


23.09.2024

Zweierlei Maß für den Lärmschutz an der Siemensbahn?!

Nach einer Meldung der BZ vom 19.8.2024 soll bei der Wiederbelebung der Siemensbahn „in Höhe einer Schule“ für 600.000 € eine Lärmschutzwand errichtet werden. Die Deutsche Bahn kann diese Meldung bestätigen und konkretisiert: Es geht dabei um die künftige Grundschule auf dem Siemensstadt²-Gelände. Der Schulstandort - auf der Graphik beige dargestellt - grenzt direkt an den Bahndamm. Nutzungskonzept_3D_Eingangsbereich.pngQuelle: “Digitaler Zwilling” der Siemensstadt Square, eig. Bearbeitung

So geht es auch der Schule an der Jungfernheide, die nur ca. 400m weiter östlich liegt und künftig nach ihren Erweiterungsplänen ihre Gebäude sogar beiderseits des S-Bahndamms haben wird. Für diese Schule ist jedoch keine Lärmschutzwand vorgesehen, genauso wie für die 4 KiTas, die am oder in der Nähe des Bahndammes liegen oder die Anwohner  - vom Popitzweg bis zum Bahnhof Gartenfeld.

Die Bahn und der Senat haben bisher immer erklärt, dass bei einer Wieder-Inbetriebnahme kein Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz bestehe. Nur dort, wo neu gebaut wird (z.B. am Bahnhof Jungfernheide) müssen die heute geltenden Lärmstandards berücksichtigt werden.

Offensichtlich scheint das jedoch für die Schule auf dem Siemensgelände nicht zu gelten. Wir meinen: Selbstverständlich soll die neue Grundschule dort vor Schienenlärm geschützt werden. Genauso selbstverständlich müssen aber die heute geltenden Lärmschutzvorschriften auf die übrige bewohnte Strecke angewendet werden.

Es gibt auch die Meinung, die Geräuschentwicklung moderner S-Bahnzüge sei unerheblich. - Wenn es so sein sollte, fragt man sich, warum die Kleingartenkolonie “Spreewiesen” dann mit einer Lärmschutzwand geschützt werden muss. KGA Spreewiesen.pngDie “Schalltechnische Untersuchung” gibt dazu Aufschluss: Der Betrieb der Siemensbahn erhöht die Lärmbelastung bei jeder Durchfahrt (pro Richtung 128 Durchfahrten am Tag) um ca. 12-15 dB(A), das entspricht einer gefühlten Verdoppelung des empfundenen Lärms. - Die Lärmschutzwand vermindert dort die Emission um 8-11 dB(A).

Was treibt den Senat (als Auftraggeber der Siemensbahn), den Anwohnern in Siemensstadt diesen Schutz zu verwehren?

Planungswerkstatt - 15:26 | Kommentar hinzufügen

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